Kammerwahl 2025: Warum es so wichtig ist, dass die VfA eine starke Stimme hat
Die gesamtschuldnerische Haftung ist ein Thema, das den Berufsstand der Architekten seit Jahren beschäftigt. Sie bedeutet, dass Architektinnen und Architekten – oft als die einzige Partei mit einer umfassenden Versicherung – für Fehler am Bau herangezogen werden, auch wenn der Anteil ihrer eigenen Verantwortung minimal ist. In vielen Fällen führt dies zu einer dramatischen finanziellen Belastung, die kleine Büros sogar in die Insolvenz treiben kann. Es ist an der Zeit, dass dieses ungerechte System reformiert wird. Die VfA setzt sich deshalb entschieden für die Abschaffung der gesamtschuldnerischen Haftung ein.

Die Problematik der Gesamtschuldnerischen Haftung
In der aktuellen Rechtslage nach § 421 BGB kann jeder Schuldner (z. B. Architekt/in, Bauunternehmer/in) für den gesamten Schaden haftbar gemacht werden, unabhängig davon, wie groß ihr Anteil am Verschulden war. In der Praxis bedeutet dies: Wird ein Schaden am Bau entdeckt, wendet sich Bauherrschaft oft direkt an die Architektin oder den Architekten, um über dessen Versicherung Schadenersatz zu erhalten – auch wenn der Bauunternehmer oder andere Beteiligte einen größeren Fehler begangen haben.
„Das ist ein grundlegendes Ungleichgewicht“, erklärt Dipl.-Ing. Ralf Badura, Architekt aus Dorsten und Mitglied der VfA. „Architekten sind gezwungen, für Fehler zu haften, die sie nicht einmal selbst verursacht haben. Und das, weil sie die einzigen sind, die zwingend über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die in vielen Fällen zur direkten Zielscheibe wird. Hier wird der Architekt zum ‘Prügelknaben’ des Bauvorhabens.“
Die Folge: Selbst kleine Fehler oder Missverständnisse können für freischaffende Architekturbüros existenzbedrohend werden.
Ein Schritt in die richtige Richtung: Reform des Haftungsrechts
Die Reformen, die ab Januar 2018 in Kraft traten, brachten eine leichte Entlastung für Architektinnen und Architekten. Zuvor war die gesamtschuldnerische Haftung in Fällen von Überwachungsfehlern auch dann auf den Architekten angewendet worden, wenn der Bauunternehmer ebenfalls Mängel zu verantworten hatte. Die Reform besagt nun, dass der Bauherr den Bauunternehmer zuerst zur Mängelbeseitigung auffordern muss, bevor er den Architekten haftbar machen kann.
Doch diese Regelung reicht bei weitem nicht aus. Sie ist ein erster Schritt, aber sie beseitigt nicht das Kernproblem: Architektinnen und Architekten sind nach wie vor überproportional der Haftung ausgesetzt, und das auch in Fällen, in denen sie nur einen minimalen Beitrag zum Schaden geleistet haben.
„Die Reform hat zwar die Haftung etwas differenziert, aber das System bleibt problematisch“, führt Bert Tilicke, Architekt aus Bad Oeynhausen und Mitglied des Vorstands der VfA, aus. „Wir brauchen eine vollständige Abschaffung der gesamtschuldnerischen Haftung oder zumindest eine erhebliche Reduzierung der Haftung von Architekten, damit diese nicht immer die alleinige Verantwortung tragen.“
Die Stimme der VfA – laut und klar für Architektinnen und Architekten
Die anstehenden Kammerwahlen 2025 bieten eine einmalige Gelegenheit, dieses Thema auf die politische Agenda zu setzen. Die VfA setzt sich nicht nur für eine Reform, sondern für eine grundsätzliche Veränderung des Haftungssystems ein. Es ist Zeit, dass Architektinnen sowie Architekten ihre Stimme erheben – laut und klar.
„Wählt die VfA, für starke Architekten und faire Verantwortung am Bau!“, fordert Severine Nicolaus, Architektin aus Wachtberg und VfA-Landesvorsitzende NRW. „Wir kämpfen dafür, dass wir nicht länger allein für Baufehler haften!“
Ein starkes, vereintes Auftreten ist entscheidend. Die VfA braucht Unterstützung, um die notwendige Veränderung zu bewirken und eine gerechtere Haftung zu schaffen. „Es geht nicht nur um die berufliche Zukunft einzelner, sondern um die Zukunft des gesamten Berufsstandes“, so Nicolaus weiter.
Nie war eine Wahl wichtiger!
Das Problem der gesamtschuldnerischen Haftung betrifft nicht nur die Büroinhaber, sondern auch deren Mitarbeitende, die häufig die direkte Last der Haftung mittragen müssen. Die VfA setzt sich als starke Interessenvertretung für alle Architektinnen und Architekten ein und fordert eine faire und transparente Regelung.
„Die Reformen dürfen nicht ein Ende der Diskussion bedeuten. Es ist ein Prozess, und wir werden nicht ruhen, bis wir eine gerechte Lösung gefunden haben“, unterstreicht Bert Tilicke.
Deshalb: Wähle die VfA bei den Kammerwahlen 2025. Mit einer starken Stimme können wir gemeinsam für eine Veränderung kämpfen und das Haftungsrecht zu unseren Gunsten reformieren. Laut für unsere Anliegen – deine Stimme für die VfA!
